Zustiftungen
Bei einer Zustiftung geht Ihre Zuwendung in das Stiftungsvermögen der Burg Landeck - Stiftung ein. Dadurch erhöht sich das Stiftungsvermögen und die Leistungsfähigkeit der Stiftung wird langfristig gestärkt. Als Zustiftungen eignen sich insbesondere Barvermögen, Wertpapiere und Immobilien.
Zustiftungen sind das geeignete Mittel, um das Stiftungskapital zu erhalten und eine langfristige Finanzierung sicherzustellen. Sie sind dann sinnvoll, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck engagieren und dauerhaft und wirkungsvoll fördern möchten, Ihnen jedoch der Aufwand für die Gründung einer eigenen Stiftung zu hoch ist.
Zustiftungen können einfach durch Überweisung erfolgen. Tragen Sie in den Verwendungszweck „Zustiftung“, Ihren Namen und Ihre Adresse ein. Die Zahlung ist zu richten an die Burg Landeck - Stiftung. Der Mindestbetrag sind 250,-- €. Die Kontonummern entnehmen Sie bitte dem Zustiftungsformular. Nach Zugang des Formulars und Eingang der Überweisung erhalten Sie umgehend eine Zuwendungsbestätigung.
Steuerliche Aspekte
Die Burg Landeck - Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. Daher kann das Engagement für die Burg Landeck - Stiftung mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn Zuwendungen (also Spenden und/oder Zustiftungen) an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Seit dem 1.1.2007 haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert:
Abzugsfähigkeit von Zustiftungen
Gemäß § 10b Abs. 1a Einkommenssteuergesetz können Zustiftungen an die Burg Landeck - Stiftung bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Wer keine laufenden Einkünfte in dieser Höhe hat, hat die Möglichkeit, diesen Betrag nach seinen Bedürfnissen auf bis zu zehn Jahre zu verteilen. Dieser Betrag kann nur alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.